Viele Quellen zum römischen Privatrecht betreffen bedingte Rechtsgeschäfte. Für die Interpretation dieser Quellen ist oftmals entscheidend, welche Bedingungskonzeption der Jurist vertritt: So besteht zum einen theoretisch die Möglichkeit der Bedingtheit des Rechtsakts, zum anderen ist auch die Bedingtheit nur der Rechtswirkungen denkbar. Es zeigt sich, dass sich zwar spätestens in hochklassischer Zeit die Bedingtheit des Rechtsakts allgemein durchsetzte, vorher aber noch beide Konzeptionen anzutreffen waren. Besonders deutlich kommen die unterschiedlichen Auffassungen in der Behandlung der bedingten Novation zum Ausdruck, aber auch verschiedene Quellen zu anderen bedingten Rechtsgeschäften inter vivos und zum Legatsrecht deuten die Kontroverse an.
Medium erhältlich in:
1 Bibliothek der BSP Berlin,
Berlin
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 9
Personen: Effer-Uhe, Daniel Oliver
Standort: BSP Jura
Effer-Uhe, Daniel Oliver [Verfasser]:
Die Wirkung der condicio im römischen Recht / Daniel Oliver Effer-Uhe. - 1. Auflage. - Baden-Baden : Nomos, 2008. - 161 Seiten. - (Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte; 9)
ISBN 978-3-8329-3669-3 kartoniert : EUR 38,00
Antikes und römisches Recht, Mediävistik, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit (Gemeines Recht, Pandektistik) - Signatur: PV 265 E27 - Buch