Die Autonomie des Unionsrechts ist ein vom EuGH etablierter "Grundsatz", der die Unionsrechtsordnung vor externen Einflüssen wie dem Recht der Mitgliedstaaten oder - zunehmend - dem Völkerrecht schützen soll. Auf dieser Grundlage proklamiert der EuGH einen absoluten Vorrang des Unionsrechts gegenüber dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten und beschränkt die unionsrechtlich zulässige Rechtsprechungsreichweite völkerrechtlich errichteter Spruchkörper. In den letzten Jahren mehren sich infolge politischer Krisen und aufgrund einer Ausweitung des Begriffsversta¨ndnisses seitens des EuGH Diskussionen um die Reichweite der Autonomie. Hans-Martin Reissner untersucht den Autonomieanspruch anhand der Rechtsprechung des EuGH, zeigt Begründungsansätze für die Herleitung der Autonomie auf und überträgt die unionsrechtlichen Anforderungen auf die Reformverhandlungen um den Energiecharta-Vertrag und die Errichtung eines Investment Court Systems.
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Jus Internationale et Europaeum 195
Personen: Reissner, Hans-Martin
Standort: BSP Jura
PS 2760 R378
Reissner, Hans-Martin [Verfasser]:
Die Autonomie der Unionsrechtsordnung / Hans-Martin Reissner. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2023. - XVI, 246 Seiten. - (Jus Internationale et Europaeum; 195)
ISBN 978-3-16-162372-1 kartoniert : EUR 84,00
Europarecht; Recht der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union und der sonstigen europäischen Organisationen; Europäische Rechtsvereinheitlichung - Buch