Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB entwickelt, steht gleichzeitig aber auch in einem darüber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europäische Privatrechtsordnung kann und muss auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehören die nationalen Kodifikationen und die sich darum herumrankende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Doch müssen diese nationalen Rechtsstrukturen ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragt werden. Der vorliegende Doppelband des Historisch-kritischen Kommentars widmet sich dieser Aufgabe für den Allgemeinen Teil des Schuldrechts.
Weiterführende Informationen
Personen: Harke, Jan Dirk Dorn, Franz Duve, Thomas Haferkamp, Hans-Peter Zimmermann, Reinhard Göschler, Peter
Standort: BSP Jura
PD 2600 S356-c-01
Historisch-kritischer Kommentar zum BGB : Band II: Schuldrecht: Allgemeiner Teil. Teilband 2: §§ 305-432 / Redaktion Reinhard Zimmermann. bearbeitet von Franz Dorn; Thomas Duve; Peter Göschler; Hans-Peter Haferkamp; Jan Dirk Harke [und andere]. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2007. - XX, 1413-2776 Seiten
ISBN 978-3-16-149376-8 Festeinband : EUR 399
Bürgerliches Recht, Privatrecht allgemein - Buch