Die 2017 und 2019 erfolgte Einfügung der Art. 104c und 104d GG in das Grundgesetz hat zu einer deutlichen Ausweitung der Mitfinanzierung von Länderaufgaben durch den Bund geführt. Mit der kommunalen Bildungsinfrastruktur und dem sozialen Wohnungsbau sind Kernbereiche der Länderhoheit berührt. Die Arbeit analysiert die hieraus resultierenden, auch demokratietheoretischen Probleme und gelangt zu einem Vorschlag, wie sich eine strenge Begrenzung der Bundeshilfen auf besondere Notlagen umsetzen ließe.
Mischfinanzierungstatbestände in der Finanzverfassung des Grundgesetzes prägen den verfassungsrechtlichen Diskurs seit Langem. Die 2017 und 2019 erfolgte Einfügung der Art. 104c und 104d GG in das Grundgesetz hat abermals zu einer deutlichen Ausweitung der Kompetenzen des Bundes zur Mitfinanzierung von Länderaufgaben geführt; nun auch in Kernbereichen der Länderhoheit, wie der kommunalen Bildungsinfrastruktur und dem sozialen Wohnungsbau. Die Analyse der aus einer systemwidrigen Mischfinanzierung resultierenden Probleme führt zu der Erkenntnis, dass auch mit den neuen Finanzhilfen unter anderem Effizienzdefizite und die Verwischung politischer Verantwortlichkeiten einhergehen. In einer auf Aufgaben- und Finanzierungstrennung beruhenden Finanzverfassung lassen sie sich daher - anders als gegenwärtig praktiziert - allenfalls in sehr begrenzten Ausnahmefällen legitimieren. Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag, wie sich eine solche Begrenzung auf besondere Notlagen umsetzen ließe.
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Schriften zum öffentlichen Recht
Personen: Piloty-Leskien, Simon
Standort: BSP Jura
PL 394 P643
Piloty-Leskien, Simon:
Legitimation von Mischfinanzierung in der Finanzverfassung des Grundgesetzes : Zur Problematik der Art. 104c und 104d GG / Simon Piloty-Leskien. - Berlin : Duncker & Humblot, 2022. - 347 Seiten. - (Schriften zum Öffentlichen Recht; Band 1480)
ISBN 978-3-428-18604-4 Festeinband : EUR 89.90
Staatsrecht und Verfassungsgeschichte - Buch