StraFo 2022 - Ausgabe Heft 03 Strafverteidiger-Forum
Zeitschriftenheft

Inhalt:

Aktuell:
Wildt, Europa im Überblick 89

Aufsätze:

Satorius, Opening Statement, affirmative Beweisanträge und Festschreibung des Sachverhalts 90

Frommeyer, Videokonferenztechnik im Strafvollstreckungsverfahren 96

Entscheidungen:

Verfahrensrecht:

StPO § 37 Abs. 2, 345; OWiG § 46 Abs. 1:
Wird eine Entscheidung an mehrere Empfangsberechtigte förmlich zugestellt, berechnet sich die Frist für die Begründung der Rechtsbeschewerde nach der zuletzt bewirkten Zustellung
KG Berlin, Beschl. v. 30.8.2021 - 3 Ws (b) 233/21 99

StPO § 138a Abs. 1 Nr.3:
Der Verteidiger ist nicht gehalten, Fehler der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts durch Geheimhaltung gegenüber seinem Mandaten auszugleichen
Thüringer OLG, Beschl. v. 18.1.2022 - 1 Ws 487/21 100

StPO §§ 140 Abs. 2, 338 Nr. 5:
Wurde einem Angeklagten ein Betreuer mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden" bestellt, liegen in der Regel zugleich die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO vor
KG, Urt. v. 20.12.2021 - (2) 161 Ss 153/21 (35/21)
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StPO § 140 Abs. 2:
Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt auch dann vor, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter einer Akteneinsicht durch die Beschuldigten selbst entgegenstehen
LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 29.12.2021 - 24 Qs 60/21 103

StPO § 140, Abs. S. 2:
Notwendige Verteidigung bei Überforderung des Beschuldigten durch desolate psychische und persönliche Situation
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 8.2.2022 - 12 Qs 5/22 103

StPO § 140 Abs. 2:
Bei der Bestimmung der zu erwartenden Schwere der Rechtsfolge ist nicht allein auf das jeweilige Stadium der in Frage stehenden Verfahren abzustellen
LG Halle, Beschl. v. 18.1.2022 - 3 Qs 1/22 104

JGG § 68 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 140 Abs. 2:
Das im Jugendstrafrecht vorhergesehene breite Spektrum von Rechtsfolgen rechtfertigt es nicht, Jugendliche allein aufgrund der geringeren Rechtsfolgenerwartung schlechter als Erwachsene zu stellen
LG Mannheim, Beschl. v. 16.2.2022 - 7 Qs 9/22 105

StPO §§ 145, 240 Abs. 2:
Keine Entpflichtung des Pflichtverteidigers aufgrund der Erklärung, dass an Sachverständige und Zeugen keine Fragen gestellt werden
Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 21.2.2022 - 1 Ws 26/22 106

StPO § 243 Abs. 4 S.1:
Ordnungsgemäß mitgeteilte und protokollierte Verständigungsgespräche in einem ausgesetzten Verfahren lassen die Mitteilungspflicht nicht entfallen und schränken deren Umfang nicht ein
BGH, Beschl. v. 16.12.2021 - 1 StR 418/21 107

StPO § 243 Abs. 4 S.1:
Eine Mitteilung nach § 243 abs. 4 S.1 StPO muss auch die unterschiedlichen Standpunkte der Beteiligten enthalten
BGH, Beschl. v. 31.8.2021 - 2 StR 339/20 108

StPO § 245 Abs. 4 S.1:
Bei einer im Vorfeld einer Hauptverhandlung geführten Unterredung, in deren Verlauf eine Verbindung zwischen einem möglichen Geständnis des Angeklagten und dem Verfahrensergebnis hergestellt wird, handelt es sich um ein Gespräch, das die Möglichkeit einer Verständigung zum Gegenstand hat
BGH, Beschl. v. 12.2.2022 - 4 StR 209/21 109

StPO §§ 463 Abs. 1, 434 Abs. 3 S.1:
Auf einem entsprechenden Antrag des Einziehungsbeteiligten ist eine Entscheidung nach mündlicher Verhandlung durch Urteil obligatorisch
LG Amberg, Beschl. v. 19.1.2022 - 11 Qs 3/22 110

StPO §§ 406e, 474 Abs. 2 S.1 Nr. 2, Abs. 3, 478, 479 Abs. 4 S.1 bis 3 u.a:
Die Entscheidung, ob Auskünfte nach § 474 Abs. 2 S.1 schränkt der gerichtlichen Nachprüfung
BayObLG, Beschl. v. 20.12.2021 - 203 VAs 389/21
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Materielles Strafrecht/Strafrechtliche Nebengebiete:

StGB § 46:
Wenn ein Angeklagter die Tat leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten
BGH, Beschl. v. 7.12.2021 - 3 StR 411/21 116

StGB § 73b Abs. 1 Nr. 2a.:
Ein rechtlich unbemakeltes Rechtsgeschäft begründet eine Zäsur in der Bereicherungskette, so dass die Einziehung des Erlangten gegen den Dritten nicht angeordnet werden kann
LG Dresden, Beschl. v. 18.5.2021 - 17 Qs 9/21 116

StGB §§ 240, 315d Abs. 1 Nr. 3:
"Donuts" (360-Grad-Kehren) sind kein unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen und unterfallen nicht § 315d Abs. 1 Nr.3 StGB
KG, Urt. v. 18.1.2022 - 3 Ss 59-60/21 117

StGB § 246:
Zuneigungswille bei Zurücklassen eines Kfz im Gewahrsam eines Gläubigers und anschließende Diebstahlsanzeige bei den Polizeibehörden
BGH, Urt. v. 16.12.2021 - 1 StR 187/21 119

StGB §§ 263a Abs. 2, 263 Abs.4, 247; BGB § 675v:
Geschädigter eines Computerbetrugs ist bei unberechtigter Verwendung einer EC-Karte zumindest auch die Bank
LG Heilbronn, Beschl. v. 29.11.2021 - 8 Qs 29/21
120

StGB § 308 Abs. 2 Alt. 2:
§ 308 Abs. 2 StGB erfasst auch solche Sprengstoffexplosionen tatbestandlich, bei denen schon ihrer Art nach mit der Gefährdung unüberschaubar großer Menschengruppen kaum zu rechnen ist
BGH, Beschl. 8.12.2021 - 3 StR 264/21 121

StGB § 315d Abs. 2:
Erfüllung des Tatbestands
BGH, Beschl. v. 8.12.2021 - 4 StR 224/20 122

GewSchG §§ 1, 4:
Eine Verurteilung nach § 4 S.1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Anordnung überprüft und deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es dabei nicht gebunden
KG, Beschl. v. 18.11.2021 - (2) 121 Ss 134/21 (27/21) 124

JGG §§ 8 Abs. 2 S.1, 13 Abs. 1 und 2 Nr.2 , 15 Abs. 1 S.1 Nr.1, 23 Abs. 1 S.2 und 4:
Zur Auflage der Schadenswiedergutmachung als selbstständiges Zuchtmittel neben der Jugendstrafe
BGH, Urt. v. 27.1.2022 - 3 StR 245/21 125

Gebühren- und Kostenrecht:

RVG § 51 Abs. S.1:
Auswirkungen eines bei Umbeiordnung erklärten Gebührenverzichts auf die Bewilligung der Pauschgebühr
OLG Celle, Beschl. .v. 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20
127

Rezension
Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung (Stehr) 131


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Schlagwörter: Europa Technik Sachverhalt STrafrecht Strafvollstreckung Verfahrensrecht Strafverteidigung Strafvollzug Materielles Strafrecht Strafrechtliche Nebengebiete Gebührenrecht Kostenrecht Beweisantrag

PH 2022-14

Deutscher Anwaltverein / Arbeitsgemeinschaft Straf:
StraFo 2022 - Ausgabe Heft 03 : Strafverteidiger-Forum. - Bonn : Deutscher Anwaltverlag, 2022. - Seiten 89-132
ISSN 0947-9252 geheftet : EUR 19,90

Zugangsnummer: 00006499 - Barcode: 2-9394144-8-00016577-8
Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Kriminologie - Zeitschriftenheft