Als Klassenlehrer ist man in besonderer Weise gefordert, was die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus angeht. In der Praxis bedeutet es nicht nur die Weitergabe vielfältiger Informationen, die Beantwortung von Fragen und die Regelung von Einzelproblemen, sondern auch die Mitorganisation der so genannten Klassen- oder Elternpflegschaft, also der Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schüler einer Klasse. In der Regel tagt diese Pflegschaft mindestens einmal im Jahr, zum Teil auch zu Beginn eines jeden Halbjahres oder im Bedarfsfall auch öfter - vor allem, wenn es spezifische Probleme im Unterricht oder in der Klassengemeinschaft gibt oder größere Projekte wie Klassenfahrten u.ä. anstehen. Dieser Ratgeber stellt Informationen und Tipps vor allem zur Gestaltung der ersten (konstituierenden) Sitzung im Schuljahr zusammen.
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Weiterführende Informationen
Personen: Tornsdorf, Helmut
Lehrerratgeber - Zusammenarbeit mit der Klassenpflegschaft : bsd. erste Sitzung im neuen Schuljahr : School Scout, 2006. - 6 S.
Signatur: eBook - eMedium