In einer Blitzaktion unter dem Decknamen »Aktion Rose« werden im Frühjahr 1953 nahezu 700 Hotels, Pensionen, Gaststätten und kleine Betriebe an der Ostseeküste der DDR auf sogenannte »Wirtschaftsverbrechen« überprüft. Stolz präsentiert der DDR-Generalstaatsanwalt am 2. Mai 1953 das Ergebnis dieser Aktion: mehr als 440 »beschlagnahmte« Objekte mit einem Wert von über 30 Mio. Mark, Einzug von Bargeld, Schmuck und Wertsachen in Höhe von insgesamt 2,3 Mio. Mark. Die als »verbrecherisch« bezeichneten Eigentümer oder Pächter werden entweder vertrieben oder wegen angeblicher Wirtschaftsverbrechen oft zu langen Haftstrafen verurteilt und als »Schieber und Spekulanten« kriminalisiert – Bagatellen wie der Verkauf von Zigaretten oder der Besitz von Kaffee aus Westdeutschland reichen hierbei aus. Wer der Aktion noch entkommen kann, flieht in den Westen. Eigens eingerichtete Sonderstrafkammern verurteilen alteingesessene Hoteliers und Pensionswirte zu hohen Haftstrafen. Der Vorwurf: Verstoß gegen die Wirtschaftsgesetze der DDR. Die Anschuldigungen sind aberwitzig. In Wirklichkeit geht es der SED-Führung mit der »Aktion Rose« um die Enteignung der privaten Ferienunterkünfte an der Ostsee. Der Film lässt die Opfer dieser Unrechtsaktion zu Wort kommen und veranschaulicht die staatliche Willkür anhand einzelner Schicksale.
Personen: Joksch, Reinhard
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Dann standen wir vor dem Nichts. : Enteignungswelle an der Ostsee / hrsg. von der Bundesstiftung Aufarbeitung, 2013. Eine Dokumentation von Reinhard Joksch, Vidicon GmbH, in Koproduktion mit dem NDR. - Deutschland, 2013. - f., Dokumentarfilm., 56 Min.
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