Mit dem Inkrafttreten des kurz nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 verschärfte sich in Mecklenburg das Problem der sicheren Unterbringung von sogenannten ägeisteskranken Rechtsbrechernô, die nach § 42 b dieses Gesetzes zu einem Maßregelvollzug in einer gesicherten Heil- und Pflegeanstalt verurteilt wurden. Die drei damals existierenden mecklenburgischen Anstalten Sachsenberg bei Schwerin, Gehlsheim bei Rostock und Domjüch bei Neustrelitz hatten nur unzureichende Möglichkeiten, diese Personen unterzubringen. Manche von ihnen weigerten sich sogar, derartige äProblempatientenô aufzunehmen. Eine Lösung dieses Problems war zwingend notwendig. Diese fand man, allerdings erst 1939, als im Landesgefängnis Neustrelitz-Strelitz ein Haftgebäude leergezogen wurde. Im September 1939 richtete man im großen Hafthaus I zunächst eine Station für ägeisteskranke Rechtsbrecherô, genannt Abteilung III und dann später 1943 eine Station für sogenannte äasoziale Tuberkulosekrankeô ein, in der bis zum Kriegsende jedoch hauptsächlich Tbc-kranke Zwangsarbeiter aus dem Osten eingewiesen wurden.
Personen: Simon, Reinhard
O 010
Simon, Reinhard:
Krank hinter Gittern : Die Abteilung Heil- und Pflegeanstalt des Strafgefängnisses Neustrelitz- Strelitz zwischen 1939 und 1945 / Reinhard Simon. - Neubrandenburg : SPICA Verlag, 2020. - 103 Seiten: Illustrationen
ISBN 978-3-946732-76-1
O 010 - Sachbuch Erw.