Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom Juni des Jahres muss eine Ärztin den Eltern Schadenersatz für ein behindertes Kind zahlen, weil sie diese nicht rechtzeitig über die Behinderung informiert hatte. Die Eltern verlangten "Wiedergutmachung" mit dem Argument, dass dieses Kind nach dem geltenden Abtreibungsrecht wegen der besonderen Notlage der Frau auch nach der 20. Schwangerschaftswoche hätte abgetrieben werden können. In diesem Beitrag geht es darum, ob ein behinderter Mensch sich in dieser Gesellschaft akzeptiert und willkommen fühlen kann.
Enthalten in:
Theorie und Praxis der Sozialpädagogik; 2002/7 Evangelische Fachzeitschrift für die Arbeit mit Kindern
(2002)
Serie / Reihe: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik
Personen: Kobelt Neuhaus, Daniela
Kobelt Neuhaus, Daniela:
¬Der¬ Fall Mensch : wertvolle Lebenswürde - oder: bei Nichtgefallen Geld zurück? / Daniela Kobelt Neuhaus, 2002. - S.40-43 - (Theorie und Praxis der Sozialpädagogik). - In: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik o.Jg., 2002, H.7, S.40-43
Soziologie - Zeitschriftenartikel