Im September 2000 hat der Bundesrat das im Juli von Deutschen Bundestag verabschiedete Gestz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung gebilligt. Demzufolge haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Enthalten in:
Theorie und Praxis der Sozialpädagogik; 2001/2 Evangelische Fachzeitschrift für die Arbeit mit Kindern
(2001)
Serie / Reihe: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik
Personen: Gebelein, Ulrike
Gebelein, Ulrike:
Mehr Respekt vor Kindern : Recht auf eine gewaltfreie Erziehung / Ulrike Gebelein, 2001. - S.52-54 : Ill. - (Theorie und Praxis der Sozialpädagogik). - In: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik o.Jg., 2001, H.2, S.52-54
Politik - Zeitschriftenartikel