Das Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) zielt drauf ab, Fortschritte und Rückschritte in der Verwirklichung von Kinderrechten abzubilden und so einen Beitrag zu Transparenz und Rechenschaft zu leisten.
Die Umsetzung und das Monitoring der UN-KRK sind zunächst Pflichten der jeweiligen Regierungen, jedoch sollten nach Ansicht des UN-Kinderrechtsausschusses alle Teile der Gesellschaft daran mitwirken, einschließlich Kinder und Jugendliche. Damit Regierungen über die Umsetzung von Kinderrechten in ihrem Land berichten können, ist die Anwendung von Instrumenten zum Monitoring notwendig, wie beispielsweise die Datengewinnung, die Entwicklung kinderrechtlicher Indikatoren oder die Aufschlüsselung statistischer Daten.
Die neue Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte, "Die Umsetzung von Kinderrechten beobachten: Eine Instrumentenauswahl für die Entwicklungszusammenarbeit", gibt einen praxisorientierten Überblick über Instrumente zum Monitoring der Umsetzung der KRK.
Personen: Deutsches Institut für Menschenrechte, Hg.
MR 137
Deutsches Institut für Menschenrechte, Hg.:
¬Die¬ Umsetzung von Kinderrechten beobachten : Eine Instrumentenauswahl für die Entwicklungszusammenarbeit. - Berlin : Deutsches Institut für Menschenrechte, 2017. - 42 S.
Best.-Nr.: 0008856001
Buch