Mit der UN- Kinderrechtskonvention wurde ein Menschenrechtsvertrag von historischer Bedeutung geschaffen, welcher die Rechte des Kindes umfassend kodifiziert. Bei der Ratifikation der Konvention 1992 hatte die deutsche Bundesregierung mehrere Erklärungen angebracht, die auf weitreichende Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention abzielten und ihre unmittelbare Anwendbarkeit in der deutschen Rechtsordnung ausschließen sollten. In Folge dessen führte die Kinderrechtskonvention beinahe 20 Jahre ein Schattendasein in der deutschen Rechtssprechung. Die Rücknahme dieser Erklärungen durch die Bundesregierung 2010 ist der Anlass für die vorliegende Publikation. Jetzt ist für die Rechtsprechung der Weg frei, die Bestimmungen der Konnvention endlich anwenden zu können. Die Publikation zeigt auf, dass die Konvention erhebliche rechtspraktische Bedeutung hat und von den Gerichten und Behörden zu beachten ist.
Personen: Cremer, Henrik
MR 117
Cremer, Henrik:
¬Die¬ UN- Kinderrechtskonvention : Geltung und Anwendbarkeit in Deutschland nach Rücknahme der Vorbehalte. - Berlin : Deutsches Institut für Menschenrechte, 2012. - 31 S.
Best.-Nr.: 0007025001
Buch