Der spezielle Bereich des Schutzes von Beschäftigtendaten ist in der DSGVO nicht abschließend geregelt: Hier sieht das Gesetz eine sogen. Öffnungsklausel vor. Diese ermächtigt die nationalen Gesetzgeber in den EU-Mitgliedsstaaten, diesen Bereich selbst zu regeln. Davon hat Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz auch Gebrauch gemacht. Erfahren Sie in diesem Kurs wichtige Details, die durch die Aufsichtsbehörden und letztendlich durch die Gerichte geklärt werden müssen. Dieses Video-Training berücksichtigt die Rechtslage in Deutschland und an gekennzeichneten Stellen in der Schweiz und in Österreich bis einschließlich September 2019. Es soll für die angesprochenen Rechtsbereiche sensibilisieren und ein entsprechendes Problembewusstsein schaffen. Eine Einzelfall-bezogene ausführliche Beratung durch einen hierauf spezialisierten Anwalt wird hierdurch nicht ersetzt.
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