Anlagen - Die Anlagen sind Bestandteil des Kollektivvertrages und der Rahmenvereinbarung
die Gültigkeit wird jährlich mit dem Abschluß des Kollektivvertrages festgelegt
Anlagen - Die Anlagen sind Bestandteil des Kollektivvertrages und der Rahmenvereinbarung : die Gültigkeit wird jährlich mit dem Abschluß des Kollektivvertrages festgelegt. - 1. Aufl. - Worbis. - 12 S.
Broschüre
Eichsfeld - Signatur: L 216Anla - Buch