Man habe "das moralische Recht", dieses Volk "umzubringen", sagte Heinrich Himmler im Oktober 1943 über den millionenfachen Mord an den Juden. "Wir haben aber nicht das Recht", fuhr er fort, "uns auch nur mit einem Pelz, einer Uhr, mit einer Mark oder mit einer Zigarette oder sonst etwas zu bereichern." Tatsächlich hatte Himmler 1939 eine SS-Gerichtsbarkeit geschaffen, die über die "Moral" und die Einhaltung des "Ehrenkodex" der Organisation wachen sollte. Ein solcher SS-Richter war Konrad Morgen (1909-1982). Morgen ermittelte gegen hochrangige Nationalsozialisten, u. a. gegen Karl Otto Koch, den ehemaligen Kommandanten des Lagers Buchenwald, und gegen Adolf Eichmann, dem er vorwarf, Juwelen unterschlagen zu haben. Sich selbst bezeichnete Morgen als "Gerechtigkeitsfanatiker". Gestützt auf seine Berichte und Briefe aus der Kriegszeit sowie auf seine Aussagen in Nürnberg und beim Frankfurter Auschwitz-Prozess, zeichnen Herlinde Pauer-Studer und J. David Velleman die wichtigsten Stationen in der Karriere des SS-Richters Konrad Morgen nach. Die Biografie dieses ambivalenten Charakters ist zugleich eine Studie in moralischer Komplexität und verdeutlicht die strukturelle Pervertierung von Recht und Moral im "Dritten Reich".
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Weiterführende Informationen
Personen: Pauer-Studer, Herlinde Velleman, James David Velleman, J. David
Pauer-Studer, Herlinde:
"Weil ich nun mal ein Gerechtigkeitsfanatiker bin" : der Fall des SS-Richters Konrad Morgen : Suhrkamp Verlag, 2017. - 323 S.
ISBN 9783518750971