Rechtsgrundlagen: Computerstrafrecht
Das Computerstrafrecht - auf Neudeutsch auch "Cybercrime" genannt - umfasst eine immense Spannbreite an verschiedenen Delikten. Neben typischen Straftaten, wie dem Abfangen oder dem Ausspähen von Daten, der Datenhehlerei oder auch der Computersabotage, finden sich hier auch "Exoten", wie etwa das Fälschen technischer Aufzeichnungen oder die Störung von Telekommunikationsanlagen. Mit diesem Video-Training erlangen Sie als juristisch Interessierter einen ersten Überblick über das breitgefächerte und spannende Gebiet.
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Weiterführende Informationen
Personen: Rohrlich, Michael
Rohrlich, Michael:
Rechtsgrundlagen: Computerstrafrecht : LinkedIn, 2016. - 01:17:27.00