Ist der konfessionelle Religionsunterricht an öffentlichen Schulen noch zeitgemäß oder ein Privileg der Kirchen im religionsneutralen Staat?
Ist es in einer immer pluraler werdenden Gesellschaft notwendig, eine staatlich verantwortete Religionskunde für alle einzuführen oder gerade im konfessionell gebundenen Religionsunterricht ein wirksames Mittel zur Verwirklichung der positiven Religionsfreiheit zu sehen? Welche rechlichen Spielräume gibt es für einen Religionsunterricht, der ökumenischen Belangen Rechnung trägt? Leistet der Ethikunterricht nur Ersatzdienst für Schüler, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben?
Diese Arbeit bietet aus kirchenrechlicher und staatsrechtlicher Perspektive Argumente zur Gestalt und Begründung eines schulischen Religionsunterrichts, der an der Zeit ist.
Fragestellung und Aufbau der Arbeit, S. 20; Methodische Anmerkungen, S. 18;
1. Der Religionsunterricht im Kirchenrecht und weiteren kirchlichen Dokumenten, S. 31 - 246;
Zusammenfassung des ersten Teils, S. 248;
2. Der Religionsunterricht im Verfassungs- und Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland, S. 255 - 363;
Zusammenfassung des 2. Teils und Schlussbetrachtung, S. 367;
Personen: Meckel, Thomas
Meckel, Thomas:
Religionsunterricht im Recht : Perspektiven des katholischen Kirchenrechts und des deutschen Staatskrichenrechts / Thomas Meckel. - Paderborn : Schöningh. - (Kirchen- und Staatskirchenrecht - Band 14)
ISBN 978-3-506-77198-8
Gesamtdarstellung - Signatur: Ka 1 Mec - Buch