Verordnung des katholischen Großrathskollegiums betreffend die Kapuziner, welche in den katholischen Pfarrgemeinden zu
vom 11. November 1934 ; sanktioniert am 20. November 1834
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Personen: Gruber Ehrenzeller Fels
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Verordnung des katholischen Großrathskollegiums betreffend die Kapuziner, welche in den katholischen Pfarrgemeinden zu seelsorglicher Aushilfe verwendet werden wollen : vom 11. November 1934 ; sanktioniert am 20. November 1834 / Der Präsident des Großen Raths: Fels ; Die Sekretäre, Mitgleider desselben: Ehrenzeller, Kantonsarchivar; Gruber, Fürsprech. - St. Gallen, 1834. - 7 Seiten
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