Der Abschlussbericht enthält u.a. Vorschläge:
-zur Neustrukturierung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des StGB,
-zur Auflösung von Wertungswidersprüchen z. B. bei Schutzaltersgrenzen und Strafrahmen,
-zur Erweiterungen der Strafbarkeit und damit zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes (u. a.: bei den Missbrauchstatbeständen in §§ 174a, 174c, 176 und 176a StGB),
-zur Streichung überholter Straftatbestände (u. a.: Kuppeleiverbot aus § 180 Abs. 1 StGB),
-zur Modernisierung von Straftatbeständen insbesondere bei den Pornografiedelikten im Hinblick auf die modernen Kommunikationsmittel,
- zur Neufassung oder Zusammenfassung von Straftatbeständen (u. a. für die Prostitutionsdelikte)
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Weiterführende Informationen
Personen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrfrecht / Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz : Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2017. - 1397 Seiten
Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Kriminologie - elektronische Ressource