Es gibt nur ein einziges Menschenrecht: das Recht, Rechte zu haben.
Das Verhältnis der Weltreligionen zu den Menschenrechten ist durch Spannungen und Widerstände gekennzeichnet, insbesondere durch die verschiedenen Spielarten von religiösem Fundamentalismus. Dennoch erweisen sich die Anerkennung einer unveräußerlichen Menschenwürde und die wechselseitige Achtung der Menschen von unterschiedlichen Traditionen her gesehen als zustimmungsfähig.
Der Band nimmt die Problematik im Kontext unterschiedlicher Kulturkreise in den Blick: Die Gründe, warum die Menschenrechte gerade in Europa und Amerika formuliert worden sind, werden ebenso erhellt wie ihr Verhältnis zur Staatsgewalt und ihr sich wandelnder Inhalt. Die Menschenrechtsdebatte in islamischen Ländern kreist um Fragen der Universalisierbarkeit von Normen, um die Begründung von Menschenrechten, aber auch um konkrete politische Rechte. Verstärkte interreligiöse Spannungen lassen die Frage nach dem Verhältnis von Religion und Menschenrechten in Politik und Gesellschaft Indiens aufkommen. Eine Reihe asiatischer Staaten, an ihrer Spitze China, plädieren für ein eigenes Menschenrechtskonzept, das dem Primat individueller Schutz- und Freiheitsrechte die Betonung kollektiver Interessen entgegenstellt.
Serie / Reihe: Tagungsberichte der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg
Personen: Rappenecker, Monika
RE 3.12-03
Rappenecker, Monika:
Recht, Rechte zu haben ; Das : Menschenrechte und Weltreligionen. - 1. Auflage. - Freiburg/Br. : Verlag der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg, 2004. - 127 Seiten. - (Tagungsberichte der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg)
ISBN 978-3-928698-26-9 kartoniert : 5,00 EUR
Religion - Praktische Theologie - Katholische Akademien - Buch