Wenn wir heute für die Fremden, die zu
uns kommen, eine Willkommenskultur
aufbauen, dann empfangen wir sie als
Gäste und laden sie ein, bei uns ein Zu-
hause zu finden.
Eine Willkommenskultur, "in der der Frem-
de wie ein Einheimischer gilt" (Lev 19,34),
erweist sich als eine solche, wenn alle
Menschen, die hier bei uns leben ebenso
wie diejenigen, die zu uns kommen, die-
selben Teilhabe-Chancen erhalten.
Dabei ist es egal, ob diejenigen, die zu uns
kommen, Flüchtlinge oder Migranten sind,
und es ist ebenso wenig relevant, welchen
Aufenthaltsstatus sie haben: Was zählt,
ist einzig die Teilhabe-Gerechtigkeit aller
Menschen in unserem Land.
Teilhabe-Gerechtigkeit, das heißt: gleiches
Recht auf Arbeit, auf ein Einkommen, auf
Transferleistungen, auf Bildung, auf Ge-
sundheit und auf soziale Beziehungen.
Damit diese volle Teilhabe-Gerechtigkeit
sichergestellt werden kann, braucht es
staatliche Regelungen und gesetzlich garantierte Rechte. Genauso unabdingbar
ist aber auch der offene, gesellschaftliche
Zugang zu nachbarschaftlichen Netzwerken, Freundschaften sowie Vereinen oder
Verbänden.
Personen: Desta, Merhawit Segnon, Annegret
RE 3.11-18
Desta, Merhawit:
Willkommenskultur für Flüchtlinge im Bistum Limburg : Arbeitshilfe für Ehrenamtliche und Hauptamtliche in der Flüchtlingshilfe. - 2. Auflage. - Limburg : Bischöfliches Ordinariat, 2016. - 122 Seiten : Grafiken; Farbfotos
kartoniert : kostenlos
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