In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde festgelegt, dass es keine Staatskirche mehr in Deutschland gibt. Außerdem entstanden in Weimar die sogenannten Kirchenartikel, die 1949 unverändert ins Grundgesetz übernommen wurden und bis heute gelten. Heinrich de Wall, Professor für Staats- und Kirchenrecht in Erlangen, beschreibt die Entstehung und die Perspektive dieser Regelungen.
Enthalten in:
zeitzeichen; 2019/3 Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft
(2019)
Serie / Reihe: zeitzeichen
Personen: Wall, Heinrich de
Wall, Heinrich de:
Aufbruch zu neuen Ufern : die Weimarer Reichsverfassung und ihre Religionsartikel / Heinrich de Wall, 2019. - Seite 27-29 - (zeitzeichen) Religion und Recht
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