Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. November 2000 die gesetzliche Regelung zur Frage der Rückgabe oder Entschädigung von Grundeigentum auf dem Gebiet der DDR für verfassungsgemäß erklärt. Ob aber die Nichtrückgabe eine angemessene und gerechte Lösung ist, wird damit keineswegs entschieden. Darüber zu befinden, ist auch nicht Sache der Gerichte, sondern der Politik, meint Professor Edzard Schmidt-Jortzig, Bundestagsabgeordneter und Bundesjustizminister a.D.
Enthalten in:
zeitzeichen; 2001/1 Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft
(2001)
Serie / Reihe: zeitzeichen
Personen: Schmidt-Jortzig, Edzard
Schmidt-Jortzig, Edzard:
¬Eine¬ Gerechtigkeitsfrage : Enteignung von Grundeigentum ist nicht rechtens / Edzard Schmidt-Jortzig, 2001. - S.16-17 - (zeitzeichen)
Zeitschriftenartikel