Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005 eröffnet neuen gesetzlichen Spielraum. In der Zeit, in der betriebliche Ausbildungsstellen besonders knapp gewesen sind, hat das Land Nordrhein-Westfalen diese Möglichkeit genutzt und die Rechtsverordnung BKAZVO (Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung) erlassen. Mit deren Umsetzung kommt § 43 Abs. 2 BBiG sehr erfolgreich zur Anwendung. In NRW sind bislang in einem regionalen Ansatz der Konsensfindung Bildungsgänge in 31 verschiedenen anerkannten Ausbildungsberufen nach BBIG/HwO (Handwerksordnung) für so genannte Altbewerberinnen und Altbewerber an beruflichen Schulen eingerichtet worden.
Enthalten in:
Die berufsbildende Schule; 2011/1 Zeitschrift des Bundesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen
(2011)
Serie / Reihe: Die berufsbildende Schule
Personen: Gaßner-Keita, Gunde
Gaßner-Keita, Gunde:
Jugendliche erhalten an Berufskollegs zusätzliche attraktive Chancen, vollqualifizierende Ausbildungen nach BBiG/HwO zu absolvieren : erste Bilanz des JOBSTARTER-Projekts BK2.NRW / Gunde Gaßner-Keita, 2011. - S.14-19 : graph. Darst. - (¬Die¬ berufsbildende Schule)
Zeitschriftenartikel