Leben in Übereinstimmung
warum Intersexualität die höchstrichterliche Aufmerksamkeit (nicht) braucht
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, noch in diesem Jahr neben männlich und weiblich einen dritten Eintrag im Geburtsregister zu schaffen. Es stützt sich damit auf das garantierte Grundrecht selbstbestimmter Persönlichkeitsentfaltung. Henning Theißen, Systematischer Theologe aus Greifswald, erläutert theologische Problemfaktoren.
Enthalten in:
zeitzeichen; 2018/3 Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft
(2018)
Serie / Reihe: zeitzeichen
Personen: Theißen, Henning
Theissen, Henning:
Leben in Übereinstimmung : warum Intersexualität die höchstrichterliche Aufmerksamkeit (nicht) braucht / Henning Theissen, 2018. - Seite 41-43 - (zeitzeichen)
Zeitschriftenartikel