Die UN-BRK verpflichtet Deutschland zur Schaffung eines inklusiven Schulsystems und damit zur Schaffung von gleichen Zugangs- und Teilhabechancen für Schüler*innen mit und ohne Behinderungen. Tatsächlich führt jedoch Deutschlands schleppender Umsetzungsprozess, insbesondere die Aufrechterhaltung des Förderschulsystems neben dem allgemeinen, dazu, dass Chancengleichheit nicht gewährleistet werden kann. Der folgende Beitrag beschreibt die völkerrechtlichen Verpflichtungen, Herausforderungen sowie Irrtümer bei der Umsetzung.
The CRPD obligates Germany to create an inclusive school system and thus to create equal access and participation opportunities for students with and without disabilities. In fact, however, Germany's slow implementation process, in particular the maintenance of the special school system alongside the general one, means that equal opportunities cannot be guaranteed. The following article describes the obligations under international law as well as challenges and misconceptions in the implementation.
Enthalten in:
Die Deutsche Schule; 2021/4 Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis
(2021)
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Die Deutsche Schule
Personen: Kroworsch, Susann
Kroworsch, Susann:
Ohne ein inklusives Bildungssystem keine Chancengleichheit : rechtliche Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und Herausforderungen in der schulpraktischen Umsetzung / Susann Kroworsch, 2021. - Seite 381-395 - (¬Die¬ Deutsche Schule) Chancenungleichheit aus bildungsrechtlicher Perspektive
Zeitschriftenartikel