Religiöse Feiern und Praktiken in der Schule?
Der Religionsunterricht ist das einzige Schulfach, das im Grundgesetz abgesichert und geregelt ist (§7, Abs.3). Gleichzeitig sind der Staat und seine Institutionen zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Wie sollte man demnach in der staatlichen Schule verfahren, wenn es um religiöse Praktiken und Traditionen geht? Strikt unterlassen oder Möglichkeiten eröffnen?
Enthalten in:
Pädagogik; 2013/5
(2013)
Serie / Reihe: Pädagogik
Personen: Ledwinka, Ulrich Eische-Becker, Margarete
Ledwinka, Ulrich:
Religiöse Feiern und Praktiken in der Schule? / Ulrich Ledwinka ; Margarete Eische-Becker, 2013. - S.46-47 - (Pädagogik)
Zeitschriftenartikel