Die Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung, alle vier Jahre in Auftrag gegeben an eine Kommission, besetzt mit Experten aus der Jugendhilfe, sollen Bericht geben zur Lage und Entwicklungen der Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Bundesrepublik Deutschland. Abwechselnd beschäftigen sich die Berichte mit der allgemeinen Lage und mit einem ausgesuchten Thema. Dem 13. Kinder- und Jugendbericht war der Auftrag gegeben, das Thema Gesundheit von Heranwachsenden darzustellen und dabei die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu berücksichtigen. Die vom Ministerium berufene Kommission mit dem Vorsitzenden Prof. Dr. Heiner Keupp, besetzt mit Experten aus der Jugend-, Gesundheits- und Behindertenhilfe, entschloss sich, die Lebenslage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung als ein Querschnittsthema zu behandeln und nicht wie in den zurückliegenden Berichterstattungen diese zu einem gesonderten Thema zu machen. Deutlich sollte dabei werden, dass die Suche nach einer Balance zwischen Gesundheit und Krankheit für Kinder und Jugendliche mit Behinderung den gleichen Stellenwert einnimmt, wie sie für alle anderen Heranwachsenden Bedeutung besitzt.
Enthalten in:
Gemeinsam leben; 2010/2 Zeitschrift für Inklusion
(2010)
Serie / Reihe: Gemeinsam leben
Personen: Dittrich, Gisela
Dittrich, Gisela:
¬Der¬ 13. Kinder- und Jugendbericht: Kann die Kinder- und Jugendhilfe an Inklusionsentwicklungen beteiligt werden? / Gisela Dittrich, 2010. - S.67-73 - (Gemeinsam leben) 13. Kinder- und Jugendbericht zum Thema Gesundheit
Zeitschriftenaufsatz