Religion ist nicht nur Angelegenheit des Einzelnen, sondern immer auch Sache von Gemeinschaften. Für deren Organisation stellen die europäischen Staaten unterschiedliche zivil- oder öffentlich-rechtliche Formen bereit. Diese unterliegen nationalem Recht, müssen sich aber im Streitfall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als gerichtsfest erweisen. Am Beispiel der Entscheidung zur (Nicht-) Anerkennung der Zeugen Jehovas in Österreich wird gezeigt, welchen Tendenzen die europäische Rechtsprechung im Blick auf das nationalstaatliche Religionsrecht folgt.
Enthalten in:
Praktische Theologie; 2014/2 Zeitschrift für Praxis in Kirche, Gesellschaft und Kultur
(2014)
Serie / Reihe: Praktische Theologie
Personen: Heinig, Hans Michael
Heinig, Hans Michael:
¬Der¬ öffentlich-rechtliche Status für Religionsgesellschaften im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte / Hans Michael Heinig, 2014. - S.82-87 - (Praktische Theologie) Europa, das Religionsrecht und die Kirchen
Zeitschriftenaufsatz