Wagner, Herbert
Elternrecht und Sonderschulübergang: Aspekte der Schulwahlfreiheit im Überweisungsverfahren
Zeitschriftenaufsatz

Eltern behinderter Schüler wollen zunehmend den gemeinsamen Unterricht ihrer Kinder mit nichtbehinderten und fordern die Umgestaltung der Sonderschulen zu Angebotsschulen. Dem stehen derzeit in den meisten Bundesländern schulgesetzliche Bestimmungen entgegen, die eine zwangsweise Überweisung von Schülern zu Sonderschule erlauben. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung wird die Möglichkeit staatlichen Verwaltungshandelns - nicht alle Bundesländer machen in der Praxis mehr Gebrauch davon - mit der Vorrangigkeit des grundgesetzlich garantierten staatlichen Erziehungsanspruchs vor dem ebenfalls grundgesetzlich verankerten Erziehungsrecht der Eltern begründet. Durch Verwaltungsgesetzte ist die Überweisung zur Sonderschule ein jederzeit gerichtlich überprüfbarer Verwaltungsakt. Daher verwundert es, daß in einigen Bundesländern die Anzahl der Widersprüche und Verwaltungsklagen gegen eine schulischen Überweisungsentscheidung, gemessen an der Anzahl überprüfter und überwiesener Sonderschüler, äußerst gering aber tendenziell ansteigend ist. Gründe dafür sind im schulischen Beratungsverfahren und in der Zusammensetzung der Elternschaft zu suchen. Im Gegensatz zu anderen Schulformen, bei denen die Schulwahlfreiheit der Eltern unter bestimmten Voraussetzungen garantiert ist, wird die Freigabe der Schulwahlfreiheit in Sonderschulsektor vorsichtig beurteilt. Als Lösungsansatz wird vorgeschlagen, vergleichbare Modalitäten der Schulwahlfreiheit zwischen allen Schulformen zu schaffen.

Enthalten in:
Sonderpädagogik; 1989/4 Vierteljahresschrift über aktuelle Probleme der Behinderten in Schule und Gesellschaft (1989)


Serie / Reihe: Sonderpädagogik

Personen: Wagner, Herbert

Schlagwörter: Sonderschule Elternrecht Schulart

Wagner, Herbert:
Elternrecht und Sonderschulübergang: Aspekte der Schulwahlfreiheit im Überweisungsverfahren, 1989. - S.157-173 - (Sonderpädagogik)

Zugangsnummer: U-0115696
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