Kreativität ist als menschliche Grundeigenschaft anzusehen und impliziert somit ein elementares Recht auf Förderung - insbesondere bei Personen mit Förderbedarf im Schwerpunkt geistige Entwicklung. Vor dem Hintergrund der Anerkennung kreativen Potenzials bei Menschen mit geistiger Behinderung weist die Förderung kreativen Handelns für diesen Personenkreis eine besondere Bedeutung hinsichtlich der Entdeckung individueller Fähigkeiten und Stärken auf. Kreative Aktivität ermöglicht es Personen mit einer geistigen Behinderung, subjektive Sichtweisen in einer selbstgewählten Ausdrucksform mitzuteilen und so ihre elementaren Rechte auf Persönlichkeitsentfaltung und gesellschaftliche Teilhabe wahrzunehmen. Aufgabe pädagogischer Begleiter muss es demnach sein, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen Behinderung auf personaler und sachlicher Ebene Grundbedingungen für die Entfaltung von Kreativität zu schaffen.
Enthalten in:
Zeitschrift für Heilpädagogik; 2006/2
(2006)
Serie / Reihe: Zeitschrift für Heilpädagogik
Personen: Schuppener, Saskia
Schuppener, Saskia:
Kreativitätsförderung von Menschen mit geistiger Behinderung / Saskia Schuppener, 2006. - S.52-58 - (Zeitschrift für Heilpädagogik)
Zeitschriftenaufsatz