Der Begriff der politischen Teilhabe, häufig auch politische Partizipation genannt, bezeichnet "die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen bei der Erledigung der gemeinsamen (politischen) Angelegenheiten" (Schubert & Klein 2018, S. 257). Politische Teilhabe meint also die Beteiligung an der politischen Willensbildung, insbesondere an Wahlen und Referenden (vgl. ebd.), aber auch an politischen Beiräten und an anderen Formen der politischen Mitbestimmung, wie etwa Demonstrationen, Bürger*inneninitiativen, Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen oder als gewählte*r Vertreter*in den Parlamenten.
Enthalten in:
Gemeinsam leben; 2021/3 Zeitschrift für Inklusion
(2021)
Serie / Reihe: Gemeinsam leben
Personen: Meyer, Dorothee Spickschen, Leon Hellinge, Theresa
Meyer, Dorothee:
Teilhabe durch inklusive Bildung : zum Politikbegriff von behinderten Menschen und Studierenden / Dorothee Meyer, Leon Spickschen, Theresa Hellinge, 2021. - Seite 144-152 - (Gemeinsam leben) Inklusion trotz Krise!
Zeitschriftenaufsatz