In diesem Beitrag wird der Rechtsstatus der Ausländer im Schulwesen anhand des Grundgesetzes unter Berücksichtigung des europäischen und internationalen Rechts dargestellt. Es wird untersucht, welche Anforderungen das Verfassungsrecht an das Schulkonzept für Ausländer stellt. Dabei ist ein Verfassungsverständnis zugrunde gelegt, das die Grundrechte neben ihrer Abwehrfunktion als Rahmen und Richtlinie staatlichen Handelns ansieht, aber keine zwingende Ableitung konkreter (bildungspolitischer) Entscheidungen aus der Verfassung ermöglicht. Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip sowie die Grundrechte verlangen, daß das Schulkonzept in den Grundzügen von der Legislative konkretisiert wird und dies nicht wie derzeit der Kultusadministration überlassen bleibt (sog. Gesetzesvorbehalt). Der Autor weist darauf hin, daß materiell die Verfassung einen weiten Raum bildungspolitisch-pädagogischer Gestaltung eröffnet. Zwar haben z.B. weder deutsche noch ausländische Schüler und Eltern Anspruch auf eine bestimmte Schulorganisation, aber bei den schulischen Inhalten sind für ausländische Schüler Modifizierungen rechtlich erforderlich (Sicherung der Muttersprache und der kulturellen Identität). Der Autor gelangt zu dem Schluß, daß Zielkonflikte in der Ausländerpolitik, die durch die bundesstaatliche Kompetenzverwaltung bedingt sind, durch eine Ergänzung des Grundgesetzes zur Ausländerintegration gelöst werden konnten.
Enthalten in:
Zeitschrift für Pädagogik; 1981/6
(1981)
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Zeitschrift für Pädagogik
Personen: Hage, Karl-Heinz
Hage, Karl-Heinz:
Verfassungsrechtliche Aspekte der Integration von Ausländern im Schulwesen / Karl-Heinz Hage, 1981. - S.863-877 - (Zeitschrift für Pädagogik)
Zeitschriftenaufsatz