Familie allein genügt nicht: Diese Aussage ist gleichzeitig provokativ und entlastend. Provokativ, weil in unserem Land lange die Ansicht vorherrschte - und immer noch vertreten wird - die Erziehung und Förderung von Kindern in den Lebensjahren vor der Schule seien reine Privatsache. Im Grundgesetz heißt es im Artikel 6 (2): "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht". Familien kommt eine hohe erzieherische Bedeutung zu, sowohl bei der Persönlichkeitsentwicklung, dem Aufbau einer lebenslang prägenden Balance zwischen Autonomie und Bindung als auch für die Grundlegung von zentralen kognitiven Funktionen, von Lernmotivation und Selbstwirksamkeitserwartungen.
Enthalten in:
Frühe Kindheit [Elektronische Ressource]; 2006/Nr.6
(2006)
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Frühe Kindheit
Personen: Viernickel, Susanne
Viernickel, Susanne:
Wege zur Erziehungspartnerschaft zwischen Erzieherinnen und Eltern / Susanne Viernickel, 2006. - o.S. - (Frühe Kindheit) Familie allein genügt nicht
Zeitschriftenaufsatz