Das Buch befasst sich detailliert mit den Voraussetzungen von bestehenden Erlaubnisregeln, die das Urheberrechtsgesetz für Bibliotheken vorsieht. Grundsätzlich gilt in Deutschland – wie auch in den übrigen EU-Staaten – , dass es für urheberrechtlich relevante “Verwertungshandlungen” wie etwa das Vervielfältigen, Verbreiten, Vortragen oder Ins-Netz-Stellen, entweder einer Erlaubnisregelung im Urheberrecht oder, falls die Voraussetzungen einer solchen nicht vorliegen, der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. 2018 wurden speziell für Wissenschaftler*innen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Bibliotheken und andere Einrichtungen des Kulturerbes in den §§ 60a ff. UrhG Erlaubnisregeln geschaffen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Version des Buches steht die nächste Urheberrechtsreform bevor, nämlich die Umsetzung der Richtlinie zum “Copyright in the Digital Single Market” (“DSM-Richtlinie”). Die Darstellung verweist an den geeigneten Stellen auf die Vorgaben der Richtlinie, die bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Lektüre lohnt trotz der Reform, denn natürlich wird jeweils auf die nach der letzten EU- Urheberrechtsrichtlinie zu erwartenden Änderungen hingewiesen.
aus dem Inhaltsverzeichnis:
A. Grundlegendes zu urheberrechtlichen Schrankenregeln
B. Gesetzlich erlaubte Nutzungen (Schranken) für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
C. § 60a UrhG: Ausnahmeregeln für Unterricht und Lehre
D. § 60c UrhG: Wissenschaftliche Forschung
E. § 60d UrhG: Text und Data Mining
F. § 60e UrhG: die neue zentrale Norm für die Bibliotheksbefugnisse
Weiterführende Informationen
Personen: Talke, Armin
Online-Ressource
Talke, Armin:
Bibliothekserlaubnisse im Urheberrecht / Armin Talke. - Berlin : Universitätsverlag der TU Berlin, 2021. - 106 Seiten. - http://dx.doi.org/10.14279/depositonce-10809
ISBN 978-3-7983-3189-1
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