Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 23. September 2010 neue "Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung" beschlossen, die am 1. Mai 2011 in Kraft treten. Sie lösen die entsprechenden Vorgaben aus dem Jahr 2003 ab.Die "Kirchlichen Anforderungen" legen fest, welche Kompetenzen die Religionslehrerinnen und -lehrer im Rahmen der Aus- und Fortbildung erwerben und weiterentwickeln müssen. Angesprochen werden alle Phasen vom Studium über den Vorbereitungsdienst bis zur Fortbildung. Besonderes Gewicht hat das Studium, für das verbindliche Studieninhalte und Kompetenzen genannt werden. Die "Kirchlichen Anforderungen" sind bei der Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie im Rahmen der Akkreditierungs- und Genehmigungsverfahren als Rahmenvorgabe zu Grunde zu legen.
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Die deutschen Bischöfe 93
A 61
Kath
2010
Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung : 23. September 2010 / [hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz]. - Bonn : Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 2011. - 48 S. - (¬Die¬ deutschen Bischöfe; 93)
Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung - Buch