Ausgehend von einem relationalen Raumverständnis werden Aneignungspraxen von Raum betrachtet. Dabei wird problematisiert, dass Aneignung oftmals primär über die Frage nach dem Zugang diskutiert wird, beispielsweise unter dem Schlagwort 'barrierefrei'. Weniger berücksichtigt wird, dass eine solche 'barrierefreie' Gestaltung zwar Zugänge ermöglichen kann, dass damit jedoch nicht unbedingt Teilhabe einhergeht. Dies wird in Bezug auf Fallbeispiele ausgeführt, die im Kontext der Forschung zum Projekt 'Kommune Inklusiv' in ethnographischen Sozialraumbegehungen generiert wurden. Es wird gezeigt, dass Teilhabe neben einem physischen Zugang zu bestimmten Räumen auch Aneignungspraxen im Austausch mit anderen bedarf. Das heißt, dass (a) diskursive Regeln und Vorgaben bekannt sein und eingehalten werden müssen sowie (b) die jeweilige Person als 'sprechend' im Diskurs subjektiviert sein muss. Erst dann kann sich eine Person Raum als teilhabend aneignen. Inklusion bedeutet in diesem Sinne also, nicht nur 'barrierefreie' Zugänge zu schaffen, sondern Teilhabe an innerdiskursiven Praxen und ihrer Gestaltung zu ermöglichen.
Enthalten in:
Gemeinsam leben; 2020/2 Zeitschrift für Inklusion
(2020)
Serie / Reihe: Gemeinsam leben
Personen: Trescher, Hendrik Hauck, Teresa
Trescher, Hendrik:
Behindernde Räume : Aneignungs- und Teilhabepraxen im Sozialraum / Hendrik Trescher, Teresa Hauck, 2020. - Seite 105-113 - (Gemeinsam leben) Raum und Räumlichkeit
Zeitschriftenaufsatz