Niehaus, Mathilde
Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse behinderter Frauen im Sozialgesetzbuch IX - Anspruch und Wirklichkeit
Zeitschriftenaufsatz

Ein Kernelement im Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" ist die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Frauen. In der Novellierung 2004 wird an dieser "Frauenpolitik" als Querschnittaufgabe festgehalten. Anlässlich der Fachkonferenz der Bundesagentur für Arbeit im März 2004 zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben geht die Autorin der Frage nach der Umsetzung dieses Anliegens nach. Eine erste Bilanz zeigt, dass von Chancengleichheit für Frauen mit Behinderung im Erwerbsleben, in Berufsausbildung und Arbeitswelt noch nicht die Rede sein kann, weder für die berufliche Ersteingliederung noch für die Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt. Um Frauen mit Behinderung das Recht auf Chancengleichheit realisieren zu können, bedarf es vielfältiger Anstrengungen auf der Seite der Rehabilitationsangebote und Maßnahmendurchführung, aber auch auf der Seite der Multiplikatoren und Fachkräfte in der Rehabilitation und der Seite der betrieblichen Funktionsträger sowie der Betroffenen selbst. Eine Motivierung für Auseinandersetzung mit der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Frauen (vgl. § I SGB IX) ist auch für Ausbilder und Lehrkräfte zu fordern.

Enthalten in:
Zeitschrift für Heilpädagogik; 2004/12 (2004)


Serie / Reihe: Zeitschrift für Heilpädagogik

Personen: Niehaus, Mathilde

Schlagwörter: Integration Gesetzgebung Frau Behinderter Sozialpolitik Beruf Chancengleichheit Rehabilitation

Niehaus, Mathilde:
Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse behinderter Frauen im Sozialgesetzbuch IX - Anspruch und Wirklichkeit / Mathilde Niehaus, 2004. - S.535-540 - (Zeitschrift für Heilpädagogik)

Zugangsnummer: U-0209202
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