Ziegeler, Kristin
Der Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen in der wohnortnächsten inklusiven Schule - eine zu wenig diskutierte internationale Verpflichtung Deutschlands
Zeitschriftenaufsatz

Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Inklusive Bildung bedeutet das Recht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung auf gleichberechtigte Teilhabe an Erziehung und Bildung - gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung. Das bloße Recht auf Zugang zur wohnortnächsten inklusiven Schule allein reicht hierfür aber nicht aus: Wenn ein Schulgebäude oder der Schulunterricht nicht so beschaffen sind, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit Behinderung teilhaben kann, müssen die geeigneten Maßnahmen bereitgestellt werden. In der Sprache der UN-Behindertenrechts-konvention werden solche Maßnahmen als "angemessene Vorkehrungen" bezeichnet, deren Vorenthaltung die UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich als Diskriminierung wertet. Der vorliegende Beitrag beschreibt eine mögliche Lösung für die Umsetzung eines Anspruchs auf angemessene Vorkehrungen in Deutschland.

Enthalten in:
Gemeinsam leben; 2015/3 Zeitschrift für Inklusion (2015)


Serie / Reihe: Gemeinsam leben

Personen: Ziegeler, Kristin Schubert, Jan

Schlagwörter: Deutschland Inklusive Schule Rechtsanspruch Wohnortnahe Schule

Ziegeler, Kristin:
¬Der¬ Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen in der wohnortnächsten inklusiven Schule - eine zu wenig diskutierte internationale Verpflichtung Deutschlands / Kristin Ziegeler ; Jan Schubert, 2015. - S.149-155 - (Gemeinsam leben) Diskriminierungsschutz und angemessene Vorkehrungen

Zugangsnummer: U-0331676
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