Schulen für Körperbehinderte hatten wie alle Schulen in der Deutschen Demokratischen Republik den Auftrag, ihre Schüler zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten zu erziehen, die die sozialistische Gesellschaft mitgestalten können. Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen konnten an allgemeinbildenden polytechnischen Hilfsschulen für Körperbehinderte, an allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschulen für Körperbehinderte, an Sonderschulen oder Klassen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie an allgemeinbildenden Erweiterten Oberschulen (EOS) am Unterricht teilnehmen. Somit konnten je nach Schulbesuchsdauer und kognitiver Leistungsfähigkeit der Abschluss der 8. Klasse, jener der 10. oder das Abitur erreicht werden. Schüler mit sehr hohem Pflegebedarf und Schüler mit einer geistigen Behinderung erhielten dagegen kein schulisches Bildungsangebot. Im Rahmen ihres Bildungsauftrags wurden den Sonderschulen über den üblichen Rahmen hinausgehende Ressourcen zur Verfügung gestellt.
Enthalten in:
Zeitschrift für Heilpädagogik; 2010/9
(2010)
Serie / Reihe: Zeitschrift für Heilpädagogik
Personen: Büchner, Robert Büchner, Regine Lelgemann, Reinhard
Büchner, Robert:
¬Die¬ Schule für Körperbehinderte in der DDR : Geschichte aus Schulleiterperspektive / Robert Büchner, Regine Büchner geb. Richter, Reinhard Lelgemann, 2010. - S.342-350 - (Zeitschrift für Heilpädagogik)
Zeitschriftenaufsatz