Schüler anhören bei der Genehmigung von Klassenarbeiten?
In Schleswig-Holstein reicht die Genehmigung der Schulleitung allein nicht länger aus, wenn ein Drittel oder mehr der Klassenarbeiten mit schlechter als ausreichend bewertet werden soll. Nun müssen ab Jahrgangsstufe 3 auch Klassensprecher gehört werden, bevor die Arbeit von der Schulleitung genehmigt wird. Der entsprechende Erlass der Bildungsministerin vom Julis 2018 löste eine Kontroverse aus.
Enthalten in:
Pädagogik; 2018/12
(2018)
Serie / Reihe: Pädagogik
Personen: Prieri, Karin Rhenius, Grete Mußer, Dirk
Prieri, Karin:
Schüler anhören bei der Genehmigung von Klassenarbeiten? / Karin Prieri ; Grete Rhenius ; Dirk Mußer, 2018. - Seite 50-51 - (Pädagogik)
Zeitschriftenaufsatz