Die EU-Vogelschutzrichtlinie schreibt die Erhaltung aller wildlebenden Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten vorkommen, verbindlich vor.
Wichtigstes Instrument ist die Ausweisung von europäischen Schutzgebieten für bestimmte Vogelarten, die vom Aussterben bedroht sind, besonders empfindlich auf Umweltveränderungen reagieren oder wegen ihrer beschränkten Verbreitung selten sind. Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist verpflichtet, für diese Arten die am besten geeigneten Gebiete auszuwählen und zu sichern. Zusammen mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete des ökologische Netz Natura 2000 zur Erhaltung der Artenvielfalt und des Naturerbes in Europa.
B-NA22-Min
Ministerium für Ernährungund Ländlichen Raum (MLR) Stuttgart:
Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie / Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. - 1. Aufl. - Stuttgart : Selbstverl., 2006. - 144 S.
Best.-Nr.: 0041216001
Artenschutz: Vögel - Buch